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Führerschein Klasse BE

Mit der Klasse BE darf man folgendes fahren:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen.

Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges betragen.

 

Hinweise

Wurde die Prüfung für die Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden, können Ausbildung und Prüfung für die Klasse BE mit einer Fahrzeugkombination gefahren werden, deren Zugfahrzeug wahlweise mit Schaltgetriebe oder mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet ist, ohne dass es einen Beschränkungsvermerk nach sich zieht!
Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B und BE daran gedacht werden, dass die praktische Prüfung für die Klasse B bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse BE begonnen werden darf.

Bei einem gemeinsamen Erwerb der Klassen B und BE kann bei Nichtbestehen der Klasse BE auf Wunsch des Bewerbers und gegen Gebühr eine befristete Fahrberechtigung für die Klasse B erteilt werden.

 

Die theoretische Prüfung

Für die Klasse BE gibt es keine theoretische Prüfung

 

Die praktische Prüfung

Ablegen der praktischen Prüfung

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung

Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Prüfungsdauer

45 Minuten

Hinweis

Bei einem gemeinsamen Erwerb der Klassen B und BE kann bei Nichtbestehen der Klasse BE auf Wunsch des Bewerbers und gegen Gebühr eine befristete Fahrberechtigung für die Klasse B erteilt werden.

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