• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Führerschein Klasse B

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz).

Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Einschluss der Klassen S, L und M

 

Die theoretische Prüfung

Ablegen der theoretischen Prüfung

Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung

Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Zusammenstellung der Prüfungsfragen

20 Fragen zum Grundstoff und 10 Fragen zu klassenspezifischem Stoff B.
Die höchstzulässige Fehlerpunktzahl beträgt 10 Punkte, jedoch zwei Fragen mit Wertigkeit 5 Fehlerpunkte gilt als nicht bestanden!

Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung

12 Monate

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung

1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
3. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf ein Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrags.

 

Die praktische Prüfung

Ablegen der praktischen Prüfung

Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. Vor der Prüfung hat sich der Prüfer durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass von der Identität des Bewerbers zu überzeugen.

Die Ausbildungsbescheinigung

Der Bewerber benötigt für die Prüfung eine Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Mindestunterricht (es dürfen nur Bescheinigungen verwendet werden, die dem amtlichen Muster entsprechen). Sie muss vom Fahrschulinhaber oder dem verantwortlichen Leiter der Fahrschule, vom Fahrlehrer und vom Bewerber unter Angabe des Ausstellungsdatums unterschrieben sein.

Geltungsdauer der Ausbildungsbescheinigung

Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Prüfungsdauer

45 Minuten

Wiederholungsfristen bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung

1. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
2. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
3. Wiederholungsprüfung nach 14 Tagen
Die Fristen wiederholen sich für die Dauer des auf 1 Jahr befristeten Fahrerlaubnisantrags.

Hinweis

Bei der Aufhebung der Beschränkung einer Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung um ein Drittel.

Wir machen Dich mobil!


ab 79,- € / monatlich

Kontakt

Fahrschule Centrum

Battonnstr. 25

60311 Frankfurt a. Main

Tel.: 069 663 894 36

Mobil: 0176 907 34 348

kontakt@fahrschulecentrum.com

Mi + Do: 17.00 - 19.00 Uhr

So findest Du uns